Bebauungsplan

Bearbeitung
Der 1. Preisträger des städtebaulichen Ideenwettbewerbes, das Architekturbüro A2 (Freising) in Arbeitsgemeinschaft mit Büro Freiraum (Freising), wurde mit der Erstellung der Bebauungsplanung beauftragt.

Anlass und Ziel
Nach dem Erwerb der Kemmel-Kaserne durch die Marktgemeinde und nach Abschluss des Städtebaulichen Ideenwettbewerbes im Jahr 2003 wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Der Wettbewerbsbeitrag des 1. Preisträgers diente hierbei als Grundlage zur Entwicklung des Bebauungsplanes "Kemmel-Kaserne", der Anfang 2009 als Satzung beschlossen und bekannt gemacht wurde.

Zur Umsetzung des seitens des Gemeinderats favorisierten städtebaulichen Entwurfes für das Geschosswohnungsbaugrundstück WA Süd 2.1 wurde Anfang 2010 für diesen Teilbereich ein Änderungsverfahren (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt. Der geänderte Bebauungsplan ist seit April 2010 rechtskräftig.

Verfahren
Der Bebauungsplan "Kemmel-Kaserne" wird im Parallelverfahren aufgestellt, d. h. neben dem Bebauungsplanverfahren -  der verbindlichen Bauleitplanung - wurde zeitgleich auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Der rechtskräftige Bebauungsplan kann mit der Begründung und dem schalltechnischen Gutachten beim Marktbauamt Murnau (bauamt@murnau.de), Schlossbergstrasse 10, eingesehen werden. Zudem finden Sie die planerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kemmel-Kaserne" als pdf-Datei auf dieser Seite.


Wesentliche Festsetzungen

Art der Nutzung: 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden folgende Flächen festgesetzt:

  • Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO
  • Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO
  • Gewerbegebiet (GE) nach § 8 BauNVO
  • Sondergebiet (SO) nach § 11 BauNVO

Maß der Nutzung:

  • Grundflächenzahl (GRZ): je nach Baufeld  0,4 oder 0,5
  • Geschossflächenzahl (GFZ): je nach Baufeld 0,8 oder 1,2
  • Geschossigkeit: je nach Baufeld maximal 2 oder 3 Geschosse

 

 - Bebauungsplan planerische und textliche Festsetzungen

- 1. Änderung des Bebauungsplans

- Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplans

- Verfahrensvermerk